Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 27. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software ApkSee einschließlich Kundenkonto, Lizenzen, Aktualisierungen und Support (zusammen „Leistungen") zwischen der BuonaLabs UG (haftungsbeschränkt), Maria-Goeppert-Straße 3, 23562 Lübeck („BuonaLabs", „wir") und ihren Kunden („Kunde").
- Kunden können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind ausdrücklich gekennzeichnet.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen von Unternehmern werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vereinbarungen (z. B. Enterprise-Verträge) haben Vorrang.
- Die Nutzungsrichtlinie (Acceptable Use Policy) ist Bestandteil dieser AGB.
§ 2 Leistungen
- ApkSee ist eine Software zur Analyse, Prüfung und Automatisierung von Android-Apps, die auf dem Rechner des Kunden bzw. auf von ihm verbundenen Geräten und Servern ausgeführt wird. Der konkrete Funktionsumfang eines Plans ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf apksee.io/de/pricing zum Zeitpunkt der Bestellung.
- Der Plan „Free" wird unentgeltlich und ohne Kundenkonto bereitgestellt. Kostenpflichtige Pläne („Pro", „Team") werden als Abonnement angeboten; „Enterprise" nach individueller Vereinbarung.
- Die Analyse erfolgt lokal. Wir erbringen keine Prüf-, Beratungs- oder Rechtsdienstleistungen und übernehmen keine Gewähr dafür, dass Analyseergebnisse vollständig sind oder alle Sicherheitslücken einer App erkennen. Die Software unterstützt verbreitete Frameworks und Formate; eine Unterstützung jeder beliebigen App, jedes Schutzmechanismus oder jedes Geräts wird nicht geschuldet.
- Soweit die Software mit Werkzeugen, Geräten, Diensten oder Schnittstellen Dritter zusammenarbeitet, sind diese nicht Gegenstand unserer Leistung.
§ 3 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Pläne auf unserer Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
- Der Kunde wählt Plan, Abrechnungszeitraum und ggf. Anzahl der Plätze, gibt seine Rechnungsdaten und das Zahlungsmittel an und kann alle Angaben vor Abschluss prüfen und korrigieren. Mit Klick auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen" gibt er ein verbindliches Angebot ab (§ 312j Abs. 3 BGB).
- Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung durch Bereitstellung der Lizenz im Kundenkonto oder durch Bestellbestätigung per E-Mail annehmen, spätestens mit erfolgreicher Belastung des Zahlungsmittels.
- Wir speichern den Vertragstext. Der Kunde erhält die Bestellbestätigung mit diesen AGB, der Widerrufsbelehrung (Verbraucher) und ggf. der Bestätigung nach § 14 Abs. 2 per E-Mail. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter apksee.io/de/agb abrufbar; frühere Fassungen senden wir auf Anfrage.
- Vertragssprachen sind Deutsch, Englisch und Italienisch; maßgeblich ist die deutsche Fassung.
- Wer als Unternehmer bestellt, sichert zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln, und gibt, soweit vorhanden, eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an.
§ 4 Preise und Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Preise für Verbraucher verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise für Unternehmer verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer; bei Unternehmern mit gültiger USt-IdNr. in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).
- Bietet der Anbieter einen Einführungsrabatt an (z. B. „Launch offer"), gilt dieser nur für den ersten zwölfmonatigen Abrechnungszeitraum eines Jahresabonnements, das während der Laufzeit des Angebots abgeschlossen wird. Ab der ersten Verlängerung gilt der reguläre Jahrespreis, der vor der Bestellung zusammen mit dem rabattierten Preis angezeigt wird. Plätze, die im rabattierten ersten Jahr hinzugefügt werden, werden anteilig zum rabattierten Preis berechnet. Der Rabatt ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar und nicht auszahlbar. Der derzeit angebotene Einführungsrabatt „Launch offer" beträgt 50 % auf den ersten zwölfmonatigen Abrechnungszeitraum eines Jahresabonnements und kann bis einschließlich 27. September 2027 bestellt werden.
- Die Vergütung ist für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) im Voraus fällig und wird über unseren Zahlungsdienstleister Stripe mit dem gewählten Zahlungsmittel eingezogen. Rechnungen stellen wir elektronisch im Kundenkonto und per E-Mail bereit; der Kunde ist mit elektronischen Rechnungen einverstanden.
- Schlägt eine Zahlung fehl, informieren wir den Kunden und versuchen die Zahlung erneut. Bleibt die Zahlung auch nach einer Frist von 14 Tagen aus, dürfen wir die Lizenzen bis zum Zahlungseingang sperren. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
- Erhöht der Kunde die Anzahl der Plätze während eines Abrechnungszeitraums, wird die Differenz anteilig berechnet. Eine Verringerung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Im Plan „Team" beträgt die Mindestanzahl zwei Plätze.
- Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Rechte von Verbrauchern nach § 309 Nr. 2 und 3 BGB bleiben unberührt.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
- Monatliche Abonnements haben eine Laufzeit von einem Monat und verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn sie nicht vor Ablauf gekündigt werden. Sie können jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.
- Jährliche Abonnements haben eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten.
- Verbraucher: Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht vorher gekündigt wird. Er kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 BGB). Die Vergütung wird weiterhin jährlich im Voraus berechnet; den im Voraus gezahlten Anteil für die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung erstatten wir anteilig.
- Unternehmer: Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
- Die Kündigung kann im Kundenkonto, über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen" ohne Anmeldung (§ 312k BGB) oder in Textform (z. B. E-Mail an [email protected]) erklärt werden. Wir bestätigen den Eingang der Kündigung und den Beendigungszeitpunkt unverzüglich per E-Mail.
- Bei einer ordentlichen Kündigung bleibt der Plan bis zum Ende des bezahlten Zeitraums nutzbar. Eine anteilige Erstattung bereits bezahlter Zeiträume erfolgt, außer im Fall von Abs. 2 (Verbraucher), nicht.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor bei einem schwerwiegenden oder trotz Abmahnung fortgesetzten Verstoß gegen § 7 oder die Nutzungsrichtlinie.
- Mit Vertragsende werden die Lizenzen des Plans deaktiviert. Die Software fällt auf den Funktionsumfang des Plans „Free" zurück; lokal erzeugte Ergebnisse und Exporte des Kunden bleiben unberührt.
§ 6 Nutzungsrechte und Lizenzen
- Wir räumen dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Umfang des gebuchten Plans zu nutzen.
- Pro gebuchtem Platz erhält der Kunde einen Lizenzschlüssel. Ein Platz berechtigt eine natürliche Person zur Nutzung auf einem Rechner zur selben Zeit. Die Lizenz wird bei Aktivierung an den Rechner gebunden. Der Kunde kann die Bindung im Kundenkonto lösen und die Lizenz auf einen anderen Rechner übertragen; zur Missbrauchsabwehr dürfen wir die Anzahl der Übertragungen in angemessenem Umfang begrenzen.
- Im Plan „Team" verwaltet der Kontoinhaber die Plätze und darf Lizenzschlüssel an eigene Mitarbeiter und für ihn tätige Personen weitergeben. Er bleibt für deren Einhaltung dieser AGB verantwortlich.
- Dem Kunden ist es untersagt, (a) Lizenzschlüssel an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen oder gemeinsam zu nutzen, soweit nicht nach Abs. 3 erlaubt, (b) Lizenzprüfung, Signaturen oder technische Schutzmaßnahmen der Software zu umgehen oder zu verändern, (c) die Software selbst zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu bearbeiten, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist, (d) die Software als Dienst für Dritte bereitzustellen (Weitervermietung, Hosting für Dritte), sofern nicht gesondert vereinbart.
- Rechte an Analyseergebnissen, Berichten, Exporten und selbst erstellten Playbooks, Plugins und Regeln stehen, soweit sie entstehen, dem Kunden zu.
§ 7 Zulässige Nutzung
- Der Kunde darf die Software ausschließlich für Apps, Geräte, Konten, Server und Dienste einsetzen, die ihm gehören oder für deren Prüfung bzw. Automatisierung er eine ausdrückliche Berechtigung des Rechteinhabers hat.
- Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass seine Nutzung mit geltendem Recht vereinbar ist, insbesondere mit Strafvorschriften (z. B. §§ 202a bis 202d, 263a, 303a, 303b StGB), dem Urheberrecht (§§ 69a ff. UrhG), dem Datenschutzrecht, dem Wettbewerbsrecht sowie mit Nutzungsbedingungen von Apps, Plattformen und Diensten, die er analysiert oder automatisiert.
- Die Einzelheiten, insbesondere unzulässige Nutzungen, regelt die Nutzungsrichtlinie.
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten und Lizenzschlüssel geheim und informiert uns unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
§ 8 Sperrung
Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 6 Abs. 4, § 7 oder die Nutzungsrichtlinie, oder ist ein Lizenzschlüssel offensichtlich kompromittiert, dürfen wir die betroffenen Lizenzen vorübergehend sperren. Wir berücksichtigen dabei die berechtigten Interessen des Kunden, wählen das mildeste geeignete Mittel und informieren den Kunden unter Angabe der Gründe, soweit dies nicht Ermittlungen gefährdet. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt bei einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bestehen.
§ 9 Aktualisierungen und Verfügbarkeit
- Während der Vertragslaufzeit stellen wir Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind (einschließlich Sicherheitsaktualisierungen), und informieren über sie. Gegenüber Verbrauchern gilt § 327f BGB.
- Wir dürfen die Software über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinaus ändern, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht (z. B. technische Weiterentwicklung, Sicherheit, geänderte Rechtslage), dem Kunden keine zusätzlichen Kosten entstehen und er klar und verständlich informiert wird. Beeinträchtigt eine Änderung den Zugang oder die Nutzbarkeit für Verbraucher mehr als unerheblich, gelten die Rechte aus § 327r BGB, einschließlich des Rechts, den Vertrag unentgeltlich zu beenden.
- Die Software benötigt für kostenpflichtige Pläne eine gelegentliche Verbindung zu unserem Lizenzserver. Kurze Verbindungsunterbrechungen überbrückt sie mit einer Übergangszeit. Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit des Lizenzservers; geplante Wartungen führen wir möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch.
§ 10 Mängelrechte
- Verbraucher haben die gesetzlichen Rechte bei Mängeln digitaler Produkte (§§ 327 ff. BGB).
- Unternehmer müssen Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung melden. Wir beheben Mängel nach unserer Wahl durch Fehlerbehebung, Aktualisierung oder Umgehungslösung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag kündigen. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Mängelansprüche von Unternehmern verjähren in zwölf Monaten, außer in den Fällen des § 11 Abs. 1.
- Kein Mangel liegt vor, wenn eine App, ein Gerät, ein Schutzmechanismus oder ein Dienst eines Dritten nicht oder nicht mehr unterstützt wird, sofern dies nicht als Eigenschaft des Plans zugesagt ist.
- Für den unentgeltlichen Plan „Free" haften wir für Mängel nur, wenn wir sie arglistig verschwiegen haben.
§ 11 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gegenüber Unternehmern ist diese Haftung zusätzlich je Vertragsjahr auf die in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung, mindestens jedoch 1.000 EUR, begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Beim Plan „Free" haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des Abs. 1.
- Für den Verlust von Daten haften wir nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Wir haften nicht für Folgen einer Nutzung, die gegen § 7 oder die Nutzungsrichtlinie verstößt, und nicht für Handlungen, die der Kunde mithilfe von Playbooks, Triggern oder Automatisierungen auf Apps, Geräten oder Diensten auslöst.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Freistellung
Unternehmer stellen uns von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die darauf beruhen, dass der Kunde oder von ihm autorisierte Nutzer die Software schuldhaft unter Verstoß gegen § 6 Abs. 4, § 7 oder die Nutzungsrichtlinie eingesetzt haben. Wir informieren den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmen die Verteidigung mit ihm ab.
§ 13 Änderungen der AGB und Preise
- Wir können diese AGB und die Preise für laufende Abonnements mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume ändern, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist (z. B. geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, gestiegene Kosten oder neue Funktionen). Wir teilen Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit.
- Unternehmer: Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht vor ihrem Wirksamwerden widerspricht; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung hin. Widerspricht er, können beide Parteien den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
- Verbraucher: Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt. Stimmt er nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; wir können ihn dann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
- Wünscht der Verbraucher die sofortige Freischaltung seiner Lizenz, bestätigt er im Bestellvorgang ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnen, und seine Kenntnis davon, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB). Diese Erklärung bestätigen wir ihm mit der Bestellbestätigung per E-Mail. Ohne diese Zustimmung wird die Lizenz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von vierzehn Tagen freigeschaltet.
- Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Lübeck. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
- Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.